| AGB |
1. Geltungsbestimmungen
Die Pension- AGB gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Zimmern, und Ferienwohnung sowie Ferienhäuser,
zur Beherbergung und alle für den Kunden erbrachten Leistungen
und Lieferungen der Pension. Geschäftsbedingungen des Kunden
gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluß und Partner
Der Aufnahmevertrag ( Beherbergungsvertrag ) kommt durch die Annahme
des Antrages des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht
es frei die Zimmerbuchung , Ferienwohnung und Ferienhausbuchung schriftlich
zu bestätigen0. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt
, haftet dieser der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Annahmevertrag
, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten
vorliegt.
3. Verjährung
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich
grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung
von § 199 Abs.3 Nr.1 BGB verjähren Schadensersatzansprüche
ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis
in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Die gilt nicht bei Ansprüchen,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
der Pension beruhen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers,
der Gesundheit, der Freiheit, oder sexueller Selbstbestimmung bleibt
unberührt ebenso die zwingende Haftung nach de Produkthaftungsgesetz.
Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren
in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen
Verjährungsfrist , bei Ansprüchen wegen eines Mangels an
einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung.
4. Leistungen, Preise, Zahlungen , Aufrechnung
Die Pension ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Zimmer, Ferienwohnung
sowie Ferienhäuser bereit zu halten und die vereinbarte Leistung
zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet die für die Zimmer und
Ferienwohnung und Ferienhausüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise
der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise
schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz bzw. Mehrwertsteuer
ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß
und - Erfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension
allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann dieses
den vertraglichen vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch
um 5 % anheben. Die Preise können von der Pension geändert
werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl
der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer
der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt. Bei Anreise
hat der Kunde den vereinbarten Preis für Übernachtung sowie
Frühstück und alle von ihm gewünschten Nebenleistungen
am Anreisetag ohne Abzug in bar zu zahlen.
Bei Zahlung auf Rechnung sind ohne Fälligkeitsdatum, binnen 7
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt
, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 %
bzw. bei Rechtsgeschäften , an den ein Verbraucher beteiligt
ist 5 % über den Basiszinssatz zu verlangen. Der Pension bleibt
der Nachweis eines Höheren, dem Kunden des einen niedrigen Schadens
vorbehalten. Die Pension ist berechtigt bei Vertragsabschluß
oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen
für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
5. Rücktritt des Kunden / Stornierung
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension
abgeschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension.
Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Die
vertragliche Bindung gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung
der Pension zur Rücksichtnahme auf Rechte, Restgüter und
Interessen des Kunden , wenn diesen durch ein Festhalten am Vertrag
nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenem
Zimmer; Ferienwohnung, Ferienhäuser hat die Pension die Einnahme
aus anderweitige Vermietung der Unterkünfte sowie die ersparten
Aufwendungen anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet mindestens 80
% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
mit oder ohne Frühstück zu entrichten.
6. Haftung der Pension
Die Pension haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes
für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon sind ausgenommen
Schäden aus der Verletzung des Lebens , Körpers, oder der
Gesundheit , Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung , wenn die Pension
die Pflichtverletzung zu vertreten hat., ferner sonstige Schäden
, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
der Pension beruhen und Schäden , die auf einer vorsätzlichen
Verletzungen von vertragstypischen Pflichten ( so genannte Kardinals
bzw. Kernpflichten ) der Pension berühren. Unberührt bleiben
ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
die Haftung aus einer der Pension übernommener Garantie eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten
Störungen oder Mangel an den Leistungen der Pension auftreten,
wird die Pension bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des
Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen , um Störungen zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7 Anerkennung der Hausordnung
Der Kunde erkennt, die Hausordnung an. Er verpflichtet sich die gemieteten
Räume der Ferienwohnung sowie Ferienhaus gesäubert zu übergeben. Selbstverständlich
übernimmt die Pension dafür die Endreinigung am Abreisetag, wenn der
Kunde nicht selbst die Reinigung übernimmt. Die Pension berechnet
dafür ein Entgelt von 15,00 Euro für die Ferienwohnung, 20,00 Euro
für das kleine Ferienhaus und 25,00 Euro für das große Ferienhaus
direkt an der Havel. Für die Zweibettzimmer bzw. Einbettzimmer werden
keine Kosten fällig.
Der Kunde erkennt folgende Auflagen an. Er verpflichtet sich in den
von Ihm gemieteten Räumen nicht zu rauchen kein offenes Feuer
anzuzünden ( Kerzen , Feuerwerk oder Knallkörper anzuzünden
oder abzubrennen ) Die Anreise ist ab 15 Uhr vor zu nehmen und die
Abreise ab 10 Uhr zu gewährleisen. Frühere Anreise bzw.
Abreise bedarf der Zustimmung der Pension.
Haustiere sind nicht erwünscht.
Die Benutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern die ihre
Kinder im Pool baden lassen, sind verpflichtet ihre Aufsichtspflicht
war zu nehmen und werden von der Pension nicht dafür entbunden, ihre
Kinder zu beaufsichtigen.
Nicht erlaubt sind ruhestörende Lärm in dem gesamten Gelände
der Pension, damit andere Gäste die Ruhe in der Pension suchen,
hier nicht gestört bzw. verärgert werden. Grillbenutzung
nach Absprache der Pension , sowie anschließender Reinigung
des Grills durch den Kunden.
Die Benutzung der Boote mit und ohne Motor erfolgt auf eigene Gefahr.
Nach der Benutzung werden die Boote gereinigt an die Pension übergeben.
Gestattet ist nicht das Angeln aus dem Boot, das am Ufer der Pension
steht, da es von der Kaimauer zu Beschädigungen am Boot kommen kann.
8 Gerichtstände
Für alle Vertragspartner der Pension und eventuell anhängige
gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Nauen vereinbart
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss
von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle
der gültigen Bestimmungen gilt eine hier möglich nahe Vereinbarung.
Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.
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